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   BVerfG, 04.06.2019 - 1 BvR 1011/19   

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BVerfG, 04.06.2019 - 1 BvR 1011/19 (https://dejure.org/2019,18552)
BVerfG, Entscheidung vom 04.06.2019 - 1 BvR 1011/19 (https://dejure.org/2019,18552)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juni 2019 - 1 BvR 1011/19 (https://dejure.org/2019,18552)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde bezüglich glücksspielrechtlicher Regelungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 2 BVerfGG, § 90 BVerfGG
    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde bzgl glücksspielrechtlicher Regelungen - erkennbare Aussichtslosigkeit bei vorangegangener Senatsentscheidung gleichgelagerter Fälle (vgl Beschluss vom 07.03.2017, 1 BvR 1314/12, BVerfGE 145, 20 - Spielhallenzulassung -) - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • Wolters Kluwer

    Darstellen der Einlegung der Verfassungsbeschwerde als Missbrauch hinsichtlich Verbundverbots von Spielhallen

  • rewis.io

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde bzgl glücksspielrechtlicher Regelungen - erkennbare Aussichtslosigkeit bei vorangegangener Senatsentscheidung gleichgelagerter Fälle (vgl Beschluss vom 07.03.2017, 1 BvR 1314/12, BVerfGE 145, 20 - Spielhallenzulassung -) - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34 Abs. 2 ; BVerfGG § 90

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 34 Abs. 2 ; BVerfGG § 93a Abs. 2
    Darstellen der Einlegung der Verfassungsbeschwerde als Missbrauch hinsichtlich Verbundverbots von Spielhallen

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde bzgl glücksspielrechtlicher Regelungen - erkennbare Aussichtslosigkeit bei vorangegangener Senatsentscheidung gleichgelagerter Fälle (vgl Beschluss vom 07.03.2017, 1 BvR 1314/12, BVerfGE 145, 20 - Spielhallenzulassung -) - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    Auszug aus BVerfG, 04.06.2019 - 1 BvR 1011/19
    Ein Missbrauch in diesem Sinne liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden, wodurch anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 f.; 10, 94 m.w.N.; stRspr).

    Dies gilt unter anderem dann, wenn trotz mehrerer Nichtannahme- oder Ablehnungsentscheidungen in ähnlich gelagerten Fällen weiterhin Verfassungsbeschwerden ohne wesentliche neue Gesichtspunkte anhängig gemacht werden (BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2017 - 1 BvR 373/17 -, www.bverfg.de, Rn. 6).

    Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn ihm die missbräuchliche Handlung zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2017 - 1 BvR 373/17 -, www.bverfg.de, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. November 2018 - 1 BvR 1949/18 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 3).

  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 04.06.2019 - 1 BvR 1011/19
    Ein Missbrauch in diesem Sinne liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden, wodurch anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 f.; 10, 94 m.w.N.; stRspr).

    Dies gilt unter anderem dann, wenn trotz mehrerer Nichtannahme- oder Ablehnungsentscheidungen in ähnlich gelagerten Fällen weiterhin Verfassungsbeschwerden ohne wesentliche neue Gesichtspunkte anhängig gemacht werden (BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2017 - 1 BvR 373/17 -, www.bverfg.de, Rn. 6).

    Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn ihm die missbräuchliche Handlung zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2017 - 1 BvR 373/17 -, www.bverfg.de, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. November 2018 - 1 BvR 1949/18 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 3).

  • BVerfG, 29.03.2017 - 1 BvR 373/17

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten der Bevollmächtigten aufgrund der

    Auszug aus BVerfG, 04.06.2019 - 1 BvR 1011/19
    Dies gilt unter anderem dann, wenn trotz mehrerer Nichtannahme- oder Ablehnungsentscheidungen in ähnlich gelagerten Fällen weiterhin Verfassungsbeschwerden ohne wesentliche neue Gesichtspunkte anhängig gemacht werden (BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2017 - 1 BvR 373/17 -, www.bverfg.de, Rn. 6).

    Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn ihm die missbräuchliche Handlung zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2017 - 1 BvR 373/17 -, www.bverfg.de, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. November 2018 - 1 BvR 1949/18 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 3).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus BVerfG, 04.06.2019 - 1 BvR 1011/19
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss des Ersten Senats vom 7. März 2017 (BVerfGE 145, 20) bereits entschieden, dass die von der Beschwerdeführerin mittelbar angegriffenen Regelungen zum Verbundverbot von Spielhallen in § 25 Abs. 2 GlüStV und die Übergangsregelungen für Bestandsspielhallen in § 29 Abs. 4 GlüStV der Gesetzgebungskompetenz der Länder nach Art. 70 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG unterfallen und mit Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind.

    Die umfangreiche Beschwerdeschrift setzt sich mit dem Beschluss des Ersten Senats vom 7. März 2017 (BVerfGE 145, 20) - obgleich er der Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführerin ausweislich ihres Vorbringens bekannt war - nicht näher auseinander.

  • BVerfG, 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12

    Zum Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung in derselben Sache

    Auszug aus BVerfG, 04.06.2019 - 1 BvR 1011/19
    Dies gilt auch hinsichtlich des Ausspruchs über die Missbrauchsgebühr (vgl. BVerfGE 133, 163 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 2017 - 1 BvR 160/15 -, www.bverfg.de, Rn. 2).
  • BVerfG, 08.11.2018 - 1 BvR 1949/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden bezüglich der Erhebung des Rundfunkbeitrags

    Auszug aus BVerfG, 04.06.2019 - 1 BvR 1011/19
    Die Missbrauchsgebühr kann dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn ihm die missbräuchliche Handlung zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2017 - 1 BvR 373/17 -, www.bverfg.de, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. November 2018 - 1 BvR 1949/18 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 3).
  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Bewilligung einer Auslieferung nach

    Auszug aus BVerfG, 04.06.2019 - 1 BvR 1011/19
    Ein Missbrauch in diesem Sinne liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; 14, 468 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.05.2004 - 2 BvR 693/04

    Nichtannahme einer Kommunalverfassungsbeschwerde auf Austritt aus einer

    Auszug aus BVerfG, 04.06.2019 - 1 BvR 1011/19
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden, wodurch anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 3, 219 ; 6, 219 f.; 10, 94 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 27.10.2017 - 1 BvR 160/15

    Erfolglose Erinnerung gegen die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 04.06.2019 - 1 BvR 1011/19
    Dies gilt auch hinsichtlich des Ausspruchs über die Missbrauchsgebühr (vgl. BVerfGE 133, 163 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Oktober 2017 - 1 BvR 160/15 -, www.bverfg.de, Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2021 - 6 S 2239/21

    Gewerbefähigkeit einer Personengesellschaft; Privilegierung von

    Zwecks Vermeidung eines Verstoßes gegen das in § 42 Abs. 2 LGlüG normierte Verbundverbot, welches nicht gegen höherrangiges Recht verstößt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.04.2014 - 6 S 1795/13 -, NVwZ-RR 2014, 643 und vom 16.04.2018 - 6 S 2250/17 -, ZfWG 2018, 319 m.w.N.; StGH [jetzt VerfGH] Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.2014 - 1 VB 15/13 -, juris; BVerfG, Beschlüsse vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, BVerfGE 145, 20 und vom 04.06.2019 - 1 BvR 1011/19 -, juris Rn. 2), obliegt dem Betreiber mehrerer Spielhallen die Entscheidung, mit welcher seiner Spielhallen er an einem Erlaubnis- bzw. Auswahlverfahren teilnehmen möchte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.02.2020 - 6 S 279/18 -, n.v.).
  • OVG Sachsen, 29.11.2019 - 6 B 143/18

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Spielhalle; Untersagung des Betriebs einer

    55 2.3.1 Seit der Grundsatzentscheidung zum Glücksspielstaatsvertrag (BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12, 1 BvR 1630/12, 1 BvR 1694/13, 1 BvR 1874/13 -, juris Rn. 96 ff) ist geklärt, dass die spielhallenrechtlichen Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag und in den Ausführungsbestimmungen der Länder nach Art. 70 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG zur Gesetzgebungskompetenz der Länder gehören und mit Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind (vgl. jüngst BVerfG, Beschl. v. 4. Juni 2019 - 1 BvR 1011/19 -, juris Rn. 2).
  • VerfGH Bayern, 28.01.2020 - 56-VI-18

    Verletzung des Grundrechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs -Grundsatz der

    Eine trotzdem eingelegte Verfassungsbeschwerde ist rechtsmissbräuchlich (vgl. BVerfG vom 11.2.2019 - 1 BvR 3/19 - juris Rn. 3; vom - 1 BvR 1011/19 - juris Rn. 5; vom 8.7.2019 - 1 BvR 363/19 - juris Rn. 7).
  • BVerfG, 13.01.2021 - 2 BvR 2115/20

    Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde und

    Ein Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn trotz mehrerer Nichtannahme- oder Ablehnungsentscheidungen in ähnlich gelagerten Fällen weiterhin völlig substanzlose Verfassungsbeschwerden ohne wesentliche neue Gesichtspunkte anhängig gemacht werden (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juni 2019 - 1 BvR 1011/19 -, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Oktober 2020 - 2 BvR 1490/20 -, Rn. 4; stRspr).
  • VG Karlsruhe, 01.10.2021 - 1 K 2308/21

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes bis zur Entscheidung durch die

    In der verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass sowohl das Abstandsgebot nach § 42 Abs. 1 LGlüG, als auch das - hier nicht streitgegenständliche - Verbundverbot nach § 42 Abs. 2 LGlüG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind (BVerfG, Beschlüsse vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rn. 118 ff. und vom 04.06.2019 - 1 BvR 1011/19 -, juris Rn. 2; BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 34 ff.; StGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.06.2014 - 1 VB 15/13 -, juris Rn. 299 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.04.2018 - 6 S 2250/17 -, juris Rn. 6 m. w. N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.06.2020 - 4 B 665/19 -, juris Rn. 25 ff.).
  • BVerfG, 16.03.2022 - 2 BvR 551/21

    Nichtannahme mehrerer offensichtlich unsubstantiierter Verfassungsbeschwerden und

    Ein Missbrauch ist unter anderem dann gegeben, wenn trotz mehrerer Nichtannahme- oder Ablehnungsentscheidungen in ähnlich gelagerten Fällen weiterhin völlig substanzlose Verfassungsbeschwerden ohne wesentliche neue Gesichtspunkte anhängig gemacht werden (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juni 2019 - 1 BvR 1011/19 -, Rn. 5; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Oktober 2020 - 2 BvR 1490/20 -, juris, Rn. 4; stRspr).
  • VG Saarlouis, 06.08.2020 - 1 K 1118/19

    Erteilung einer Spielhallenerlaubnis im Auswahlverfahren; Drittanfechtungsklage

    eingehend hierzu: BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, Rn. 119 ff. und Rn. 179 ff., juris sowie BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 04.06.2019 - 1 BvR 1011/19 -, Rn. 2, juris.
  • VG Saarlouis, 06.08.2020 - 1 K 429/18

    Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis im

    eingehend hierzu: BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, Rn. 119 ff. und Rn. 179 ff., juris sowie BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 04.06.2019 - 1 BvR 1011/19 -, Rn. 2, juris.
  • VG Saarlouis, 06.03.2020 - 1 K 817/18

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis auf 5 Jahre; erstmalige

    eingehend hierzu: BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, Rn. 119 ff. sowie Rn. 179 ff., juris; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 04.06.2019 - 1 BvR 1011/19 -, Rn. 2, juris sowie ausführlich zu den diesbezüglichen Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts: VG B-Stadt, Urteil vom 16.11.2018 - 9 K 16288/17 -, Rn. 216 ff., juris (m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 04.03.2020 - 1 L 2008/19

    Vorläufige Duldung des Spielhallenbetriebs; Versagung einer Spielhallenerlaubnis

    eingehend hierzu: BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, Rn. 119 ff. sowie Rn. 179 ff., juris sowie BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 04.06.2019 - 1 BvR 1011/19 -, Rn. 2, juris.
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